Unsere Erfolge vor dem BGH und OGH:
Kein Anspruch auf Coaching-Honorar – BGH, Urteil vom 02.10.2025 – III ZR 173/24 Haftung im Abgasskandal Österreich – OGH, Urteil vom 25.01.2024 – 4 Ob 165/23b Haftung von FIAT im Abgasskandal – BGH, Urteil vom 27.11.2023 – VIa ZR 1425/22 Prämienerstattung in der PKV – BGH, Urteil vom 25.10.2023 – IV ZR 152/22 Auskunftsanspruch über Prämienanpassungen in der PKV – BGH, Urteil vom 27.09.2023 – IV ZR 177/22 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 21.07.2023 – IV ZR 191/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 15.03.2023 – IV ZR 322/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 11.01.2023 – IV ZR 293/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 30.11.2022 – IV ZR 327/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 31.08.2022 – IV ZR 252/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 20.07.2022 – IV ZR 395/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 22.06.2022 – IV ZR 253/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 09.02.2022 – IV ZR 291/20 Kein Anspruch auf Coaching-Honorar – BGH, Urteil vom 02.10.2025 – III ZR 173/24 Haftung im Abgasskandal Österreich – OGH, Urteil vom 25.01.2024 – 4 Ob 165/23b Haftung von FIAT im Abgasskandal – BGH, Urteil vom 27.11.2023 – VIa ZR 1425/22 Prämienerstattung in der PKV – BGH, Urteil vom 25.10.2023 – IV ZR 152/22 Auskunftsanspruch über Prämienanpassungen in der PKV – BGH, Urteil vom 27.09.2023 – IV ZR 177/22 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 21.07.2023 – IV ZR 191/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 15.03.2023 – IV ZR 322/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 11.01.2023 – IV ZR 293/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 30.11.2022 – IV ZR 327/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 31.08.2022 – IV ZR 252/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 20.07.2022 – IV ZR 395/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 22.06.2022 – IV ZR 253/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 09.02.2022 – IV ZR 291/20
Arbeitsrecht

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Viele Kündigungen sind angreifbar. Unsere Fachanwälte prüfen Ihren Fall kostenlos und setzen Ihre Ansprüche durch — schnell und ohne Kostenrisiko.

Aktuelle Urteile
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Achtung: 3-Wochen-Frist! Nach Erhalt der Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, Klage einzureichen.
Unsere Erfolge
Aktuelle Urteile — von uns erstritten
Wir erstreiten regelmäßig hohe Abfindungen und setzen Arbeitnehmerrechte durch. Hier unsere aktuellen Erfolge.
Gewonnen ArbG Köln

Abfindung 153.000,00 € brutto

Änderungskündigung erfolgreich angefochten. Mandantin erhielt Abfindung, Freistellung mit Bezugsfortzahlung, Urlaubserfüllung und wohlwollendes Zeugnis.

Gewonnen ArbG Bamberg

Abfindung 135.000,00 € brutto

Kündigungsschutzverfahren bei betriebsbedingter Kündigung. Mandant erhielt Abfindung, Freistellung mit Bezugsfortzahlung, Dienstwagen-Nutzung und qualifiziertes Zeugnis.

Gewonnen ArbG Köln

Abfindung 75.000,00 € brutto

Betriebsbedingte Kündigung. Mandantin wurde freigestellt und erhielt qualifiziertes Zeugnis mit „gut“-Bewertung.

Gewonnen ArbG Herne

Abfindung 27.000,00 € brutto

Betriebsbedingte Kündigung. Mandant wurde freigestellt; qualifiziertes Zeugnis mit „gut“-Bewertung vereinbart.

Gewonnen ArbG Herne

Abfindung 17.500,00 € brutto

Betriebsbedingte Kündigung. Wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis mit „gut“-Bewertung vereinbart.

Gewonnen ArbG Köln

Versäumnisurteil 11.450,00 € brutto

Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß zur Verhandlung erschienen. Gericht verurteilte zur Zahlung nebst Zinsen und Kostenauferlegung.

Gewonnen ArbG Darmstadt

Fortbestand des Arbeitsverhältnisses erreicht

Kündigungsschutzverfahren erfolgreich. Arbeitsverhältnis besteht fort; offene Vergütung wurde vereinbart.

Gewonnen ArbG München

Vergleich nach Kündigungsschutzverfahren

Arbeitgeber zahlte ausstehende Vergütung (2×5.500,00 € brutto) und nahm Vorwürfe einer außerordentlichen Kündigung zurück.

Gewonnen ArbG Frankfurt

Beendigung mit Sozialabfindung

Betriebsbedingte Kündigung. Mandant freigestellt mit Bezugsfortzahlung; Sozialabfindung bei vorzeitiger Beendigung; wohlwollendes Zeugnis mit sehr guter Bewertung.

Gewonnen ArbG Köln

Abfindung 8.800,00 € brutto

Betriebsbedingte Kündigung. Qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis mit „gut“-Bewertung vereinbart.

Gewonnen ArbG Köln

Abfindung 8.000,00 € brutto

Betriebsbedingte Kündigung. Mandantin freigestellt mit Bezugsfortzahlung; qualifiziertes Zeugnis mit „gut“-Bewertung.

Anwaltliche Beratung zum Kündigungsschutz
Gut zu wissen
Die wichtigsten Fakten bei der Kündigung
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann kompliziert sein. Achten Sie dabei insbesondere auf Folgendes:

Schriftform ist Pflicht

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche oder per E-Mail ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam.

3-Wochen-Frist beachten

Nach Zugang der Kündigung haben Sie genau 3 Wochen für eine Kündigungsschutzklage. Danach gilt sie als wirksam.

Kündigungsschutz ab 11 MA

In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber braucht einen triftigen Grund.

Mandantenstimmen
Echte Erfahrungsberichte unserer Mandanten

"Top Anwälte, sehr kompetent und haben alle meine Fragen ausführlich beantwortet. Meine Kündigung wurde erfolgreich angefochten."

KK
Karsten A. Krause
Mandant — Kündigungsschutz

"Professionell mein Anliegen behandelt und zum Erfolg geführt. Die Abfindung war deutlich höher als erwartet. Kann ich nur empfehlen."

MH
Michael Hof
Mandant — Abfindungsverhandlung

"Sehr zufrieden. Vollste Transparenz bezüglich der Kosten von Anfang an. Der Prozess war stressfrei und das Ergebnis hervorragend."

SL
Sandra L.
Mandantin — Aufhebungsvertrag
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So funktioniert's
So können Sie Ihre Anliegen schnell & einfach starten

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Beschreiben Sie Ihren Fall kurz im Formular oder rufen Sie uns direkt an. Alles weitere klären wir.

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Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, schätzen Ihren Fall ein und besprechen die nächsten Schritte.

Sofortige Beauftragung

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Ihre Ansprüche
Ihre finanziellen Rechte & Ansprüche

Bei einer unwirksamen Kündigung stehen Ihnen weitreichende Ansprüche zu. Wir setzen diese konsequent für Sie durch.

  • Abfindung — oft deutlich über dem gesetzlichen Minimum
  • Annahmeverzugslohn — Nachzahlung bis zur Klärung
  • Weiterbeschäftigung bei unwirksamer Kündigung
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis mit guter Bewertung
  • Freistellung bei vollen Bezügen bis zum Ende
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0,5 — 1,5
Monatsgehälter Abfindung pro Jahr
3 Wochen
Klagefrist ab Zugang der Kündigung
Kostenlos
Ersteinschätzung — oft mit RSV gedeckt
Häufige Fragen
Ihre Fragen — unsere Antworten

Noch unsicher? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Oder rufen Sie uns direkt an.

0221 6777 00 55

Was kostet die Erstberatung?

Der erste Kontakt und eine Einschätzung Ihres Falls sind kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten — die häufig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Wie lange habe ich Zeit nach einer Kündigung?

Ab Zugang der Kündigung haben Sie genau 3 Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Ja, in den meisten Fällen übernimmt eine Arbeitsrechtsschutzversicherung die vollständigen Kosten. Wir klären die Deckungszusage direkt mit Ihrer Versicherung.

Wie hoch kann meine Abfindung ausfallen?

Als Faustformel gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je nach Einzelfall sind aber deutlich höhere Abfindungen möglich — etwa bei unwirksamer Kündigung oder Sonderkündigungsschutz.

Kann ich auch aus einem anderen Bundesland beraten werden?

Selbstverständlich. Wir beraten bundesweit per Telefon und Videokonferenz. Die Beauftragung und der gesamte Prozess können vollständig online abgewickelt werden.
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ArbG Köln — Abfindung 153.000 €

ArbG Bamberg — Abfindung 135.000 €

ArbG Köln — Abfindung 75.000 €

ArbG Herne — Abfindung 27.000 €

ArbG Herne — Abfindung 17.500 €

ArbG Köln — Versäumnisurteil 11.450 €

ArbG Darmstadt — Fortbestand Arbeitsverhältnis

ArbG München — Kündigungsschutz-Vergleich

ArbG Frankfurt — Sozialabfindung

ArbG Mönchengladbach — Abfindung 8.800 €

ArbG Köln — Abfindung 8.000 €

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